
Was Ihre Katze versichert – und was sie nicht braucht
Für Katzen gibt es zwei Versicherungen: die Krankenversicherung und die OP-Versicherung. Eine eigene Katzenhaftpflicht gibt es nicht – dafür ist in der Regel die Privathaftpflicht zuständig.
Zwei Wege, dieselbe Grundfrage: Was soll bezahlt werden?
Krankenversicherung
Der breite Schutz
Zahlt für die tierärztliche Behandlung Ihrer Katze – vom Besuch in der Praxis bis zur Operation.
- Untersuchung, Medikamente, Labor und Röntgen
- Operationen und Nachbehandlung
- Je nach Tarif Zuschuss für Vorsorge und Zähne
- Video-Sprechstunde beim Tierarzt
OP-Versicherung
Der gezielte Schutz
Zahlt, wenn Ihre Katze operiert werden muss – nach einem Unfall und bei Krankheit.
- Diagnose, OP-Vorbereitung und Operation
- Nachbehandlung: 30 Tage, in Premium Plus 120 Tage
- Zahnziehen und Wurzelbehandlung zählen mit
- Behandlungen ohne Operation sind nicht versichert
Kranken- oder OP-Versicherung?
Beide zahlen, wenn Ihre Katze operiert wird. Entscheidend ist, was Sie darüber hinaus absichern möchten. Eine Empfehlung gibt es hier nicht – nur die Unterschiede.
- Sie möchten Tierarztbesuche ohne Operation absichern?
- Dann kommt die Krankenversicherung infrage: Sie erstattet auch Untersuchungen und Behandlungen, etwa bei Ohrmilben oder Katzenschnupfen, je nach Tarif bis 800 € bzw. 1.200 € im Jahr oder unbegrenzt.
- Sie wollen vor allem das Risiko einer Operation abdecken?
- Dann genügt die OP-Versicherung. Sie übernimmt Operation, Diagnose davor und Nachbehandlung danach – ohne Jahreshöchstgrenze.
- Sie denken an Impfungen, Wurmkur oder Zähne?
- Dafür zahlt nur die Krankenversicherung, als Zuschuss von 70 € bzw. 100 € im Jahr für Vorsorge und bis 150 € bzw. 500 € für Zahnbehandlungen. Zahnziehen und Wurzelbehandlungen sind in beiden Versicherungen als Operationen eingeschlossen.
- Ihre Katze ist schon älter als sechs Jahre?
- Die Krankenversicherung lässt sich nur bis zum sechsten Geburtstag neu abschließen. Die OP-Versicherung ist bis einen Tag vor dem zehnten Geburtstag möglich.
Die Krankenversicherung schließt Operationen bereits ein – beide zusammen brauchen Sie nicht.
Gut zu wissen
Und wenn Ihre Katze einen Schaden verursacht?
Für Katzen bietet die BarmeniaGothaer keine eigene Haftpflichtversicherung an. Sie brauchen auch keine: Schäden durch eine privat gehaltene Katze sind in der Regel über die private Haftpflichtversicherung des Halters abgedeckt.
Das ist ein eigenes Produkt, das nicht zu dieser Seite gehört und hier nicht abgeschlossen wird. Ob Ihre Privathaftpflicht Katzen einschließt, können Sie in Ihren Vertragsunterlagen nachsehen – oder wir schauen gemeinsam darauf. Tierarztkosten der eigenen Katze deckt sie nicht ab.
Häufige Fragen
Ist meine Katze über die Privathaftpflicht abgesichert?
In der Regel ja: Schäden, die eine privat gehaltene Katze anrichtet, sind über die private Haftpflichtversicherung des Halters mitversichert. Die Bedingungen der Gothaer nennen Katzen dort ausdrücklich unter den zahmen Haustieren.
Was in Ihrem Vertrag genau gilt, steht in Ihren Vertragsunterlagen – wir klären das gern gemeinsam.
Macht es einen Unterschied, ob meine Katze Freigänger ist?
Für den Versicherungsschutz nicht: Wohnungskatzen und Freigänger werden gleich behandelt, auch die Rasse spielt keine Rolle. Freigänger sind allerdings öfter verletzt oder krank – das kann Ihre Entscheidung beeinflussen.
Bis zu welchem Alter kann ich meine Katze versichern?
Die Krankenversicherung schließen Sie ab, solange Ihre Katze mindestens acht Wochen und noch keine sechs Jahre alt ist. Die OP-Versicherung ist ab dem zweiten Lebensmonat bis einen Tag vor dem zehnten Geburtstag möglich.
Einmal versichert, können Sie die Katze langfristig versichert halten.
Kann ich beide Versicherungen abschließen?
Das ist nicht nötig: Die Krankenversicherung schließt Operationen bereits ein. Beide zusammen würden dieselben Kosten doppelt absichern.

Nicht sicher, was Ihre Katze braucht? Christian Berlin berät Sie persönlich – Montag bis Samstag, 10 bis 19 Uhr.