Pferdehaftpflicht: Wenn Ihr Pferd einen Schaden verursacht
Als Pferdehalter haften Sie für Schäden, die Ihr Pferd anrichtet – auch ohne eigenes Verschulden und in unbegrenzter Höhe. Die Pferdehaftpflicht übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Mitversichert sind Reiter und Reitbeteiligung.

Wer mitversichert ist
Bei Pferden sitzt oft nicht nur der Halter im Sattel. Die Bedingungen schließen deshalb Reiter und Reitbeteiligungen ausdrücklich ein.
- Sie als Halter
- Für Schäden, die Ihr Pferd Dritten zufügt – Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Ihre Familie
- Ehe- oder Lebenspartner, unverheiratete Kinder (volljährig nur in Schule oder Erstausbildung) und im Haushalt gemeldete Eltern.
- Reiter und Reitbeteiligung
- Berechtigte Reiter, auch Fremdreiter, und Reitbeteiligungen. Bei einer Reitbeteiligung sind zusätzlich Ansprüche mitversichert, die sie selbst gegen Sie als Eigentümer stellt.
- Private Tierhüter
- Wer Ihr Pferd betreut, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
- Sie auf fremden Pferden
- Wenn Sie ein fremdes Pferd reiten oder hüten oder ein fremdes Fuhrwerk zu privaten Zwecken benutzen.
Was im Pferdealltag mitversichert ist
Die Bedingungen nennen viele Situationen ausdrücklich. Die wichtigsten im Überblick:
Auf der Weide
Flurschäden und das Weiderisiko sind mitversichert – etwa wenn Ihr Pferd Flächen anderer beschädigt.
Im gemieteten Stall
Mietsachschäden an gemieteten Stallungen, Reithallen, Boxen, Weiden, Zäunen, Paddocks sowie Führ- und Longieranlagen. Normale Abnutzung zählt nicht.
Mit Anhänger und Sattel
Gemietete oder geliehene Pferdeanhänger und Reitutensilien wie Sattel, Helm, Gerte oder Trense. Ob und in welcher Höhe eine Grenze gilt, steht in Ihren Vertragsunterlagen.
Auf dem Turnier und im Training
Turniere und Rennen sind mitversichert, ebenso das Training dafür sowie Distanz- und Wanderreiten oder -fahren.
Mit Kutsche und Schlitten
Private Fahrten mit Fuhrwerken, auch mit gelegentlicher Beförderung von Gästen.
Im Verein und bei Veranstaltungen
Wird Ihr Pferd privat für Vereinszwecke oder Veranstaltungen zur Verfügung gestellt, ist das mitversichert – auch wenn ein Fremder reitet oder führt.
Mit Fohlen und beim Decken
Fohlen Ihres versicherten Pferdes bis zwölf Monate, solange sie in Ihrem Besitz sind, und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt.
Als Therapie- oder Besuchspferd
Gelegentlicher Einsatz im Ehrenamt oder als Besuchspferd. Eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit ist bis 12.000 € Jahresumsatz mitversichert, die gelegentliche private Tätigkeit als Reitlehrer ebenso.
Stand der Angaben: Oktober 2026. Grundlage sind die Tarifinformationen und Versicherungsbedingungen der BarmeniaGothaer. Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen.
Wie hoch die Deckungssumme sein soll
Die Deckungssumme ist der Höchstbetrag, den die Versicherung für einen Schaden zahlt. Sie gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Alle anderen Leistungen sind in jeder Stufe gleich.
10, 20 oder 50 Millionen Euro
- Bei 50 Millionen Euro gilt je geschädigter Person eine Grenze von 20 Millionen Euro.
- Ausland: innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt, außerhalb Europas bei vorübergehenden Aufenthalten bis zu fünf Jahre.

Welche Deckungssumme passt zu Ihnen? Christian Berlin berät Sie persönlich – Montag bis Samstag, 10 bis 19 Uhr.
Zusatz im Schutz
Wenn ein anderer zahlen müsste – und nicht kann
Die Forderungsausfalldeckung dreht die Richtung um: Sie greift, wenn nicht Ihr Pferd, sondern Sie oder eine mitversicherte Person geschädigt werden – und der Verursacher den Schaden nicht begleichen kann.
Voraussetzung ist eine gerichtlich festgestellte Forderung und der Nachweis, dass der Schädiger zahlungsunfähig ist. Die Leistung ist auf Ihre Deckungssumme begrenzt und gilt für Schadenereignisse in der EU, der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich. Schäden an Immobilien sind ausgenommen.
Wo die Haftpflicht endet
- Ihre eigenen Schäden
Personenschäden des Pferdehalters selbst sind nicht versichert. Auch Tierarztkosten für Ihr eigenes Pferd gehören nicht in die Haftpflicht – dafür gibt es die OP-Versicherung.
- Abnutzung bei Mietsachen
Bei gemieteten Stallungen, Anhängern und Reitutensilien sind Schäden durch Abnutzung, Verschleiß, übermäßige Beanspruchung und absehbare, regelmäßig wiederkehrende Belastung ausgeschlossen.
- Gewerbliche Nutzung
Wer mit dem Pferd hauptberuflich selbstständig arbeitet, ist über diese Haftpflicht nicht abgesichert. Nebenberuflich bis 12.000 € Jahresumsatz sowie gelegentliche Einsätze sind eingeschlossen; erhält der Tierhalter Schutz aus einer anderen Berufs- oder Vereinshaftpflicht, entfällt der Schutz aus diesem Vertrag.
- Fahrzeuge
Nicht versichert ist die Haftpflicht als Eigentümer, Halter oder Führer eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch dessen Gebrauch entstehen.
- Alle Pferde angeben
Für die Beitragsberechnung müssen alle Tiere derselben Gattung angegeben werden. Wenn Sie mehrere Pferde halten, wählen Sie die Anzahl im Rechner.
Häufige Fragen
Sind Fremdreiter versichert?
Ja. Mitversichert sind berechtigte Reiter – auch Fremdreiter – und Reitbeteiligungen. Voraussetzung ist, dass sie Ihr Pferd mit Ihrer Erlaubnis reiten.
Was ist eine Reitbeteiligung im Sinne der Bedingungen?
Ein auf eine bestimmte Dauer angelegtes Rechtsverhältnis über die Nutzung des Pferdes gegen finanzielle Beteiligung an den Unterhaltskosten.
Gilt der Schutz im Ausland?
Innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt, außerhalb Europas bei vorübergehenden Aufenthalten bis zu fünf Jahre. Wird im europäischen Ausland eine Kaution verlangt, streckt die BarmeniaGothaer sie vor.
Gibt es verschiedene Tarife?
Die Leistungen sind einheitlich. Sie wählen die Deckungssumme: 10, 20 oder 50 Millionen Euro, jeweils pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Beim Rechner heißen die Stufen Basis, Plus und Premium.
Was ist die Forderungsausfalldeckung?
Werden Sie oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt – etwa durch das Pferd eines anderen ohne eigene Haftpflicht – und dieser kann nicht zahlen, springt Ihre Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen ein – etwa wenn die Forderung gerichtlich festgestellt ist und die Zahlungsunfähigkeit des Schädigers nachgewiesen wird.
Gilt die Haftpflicht auch für Esel?
Ja, die Regelungen für Pferde gelten laut Bedingungen auch für Esel und Maultiere.
Beitrag berechnen und abschließen
Ihr Beitrag hängt von der gewählten Deckungssumme, der Vertragslaufzeit und der Zahlweise ab. Im Rechner geben Sie außerdem die Zahl Ihrer Pferde an.
Christian Berlin berechnet Ihnen den Beitrag für die Pferdehaftpflicht gern persönlich – am Telefon oder per E-Mail. Versichert sind Sie anschließend bei der BarmeniaGothaer.
Telefonisch erreichbar Montag bis Samstag, 10 bis 19 Uhr.
