Was Sie für Ihr Pferd absichern können – und was nicht
Für Pferde gibt es zwei Versicherungen: Die OP-Versicherung zahlt, wenn Ihr Pferd operiert werden muss. Die Pferdehaftpflicht zahlt, wenn Ihr Pferd – oder wer es reitet – einem anderen Schaden zufügt.

Zwei Absicherungen, zwei verschiedene Risiken
Wer ein Pferd hält, trägt zwei finanzielle Risiken: die Kosten einer Operation und die Haftung für Schäden, die das Pferd anrichtet.
Zahlt für Ihr Pferd
Pferde-OP-Versicherung
- Sie brauchen sie, wenn …
- Ihr Pferd operiert werden muss – nach einem Unfall oder bei Krankheit, zum Beispiel bei einer Kolik.
- Wessen Kosten übernimmt sie?
- Ihre eigenen: Diagnose, Operation und Nachbehandlung beim Tierarzt oder in der Klinik.
- Typische Fälle
- Kolik-Operation, Gelenkoperation, Wundversorgung nach einem Weideunfall.
- Nicht enthalten
- Behandlungen ohne Operation, Vorsorge, Zahnpflege und Transportkosten.
- Was Sie wählen
- Einen von drei Tarifen: Basis, Top oder Premium.
Zahlt für Schäden bei anderen
Pferdehaftpflicht
- Sie brauchen sie, wenn …
- Ihr Pferd, Ihr Reiter oder Ihre Reitbeteiligung einem anderen einen Schaden zufügt.
- Wessen Kosten übernimmt sie?
- Die Forderungen anderer gegen Sie – berechtigte zahlt sie, unberechtigte wehrt sie ab.
- Typische Fälle
- Das Pferd verletzt einen Spaziergänger, beschädigt ein Fahrzeug oder zerstört einen gemieteten Zaun.
- Nicht enthalten
- Tierarztkosten des eigenen Pferdes und Personenschäden des Halters selbst.
- Was Sie wählen
- Die Deckungssumme: 10, 20 oder 50 Millionen Euro.
Eine, beide oder keine?
Eine Empfehlung geben wir hier nicht ab – nur die Fragen, an denen sich die Entscheidung orientiert.
- Wie würden Sie eine Operation bezahlen?
- Eine Operation kann leicht fünfstellig werden, etwa bei einer Kolik oder einem Gelenkeingriff. Wer diese Summe nicht aus eigenen Mitteln tragen möchte, schaut sich die OP-Versicherung an.
- Wer reitet Ihr Pferd – außer Ihnen?
- Die Pferdehaftpflicht gilt nicht nur für Sie als Halter: Sie schließt berechtigte Reiter und Reitbeteiligungen ein, außerdem Mietsachschäden an gemieteten Stallungen und Anlagen.
- Ist Ihr Pferd noch jung – oder schon älter?
- Die OP-Versicherung nimmt Pferde bis einschließlich 19 Jahre auf. Bekannte Erkrankungen sind ausgeschlossen, deshalb zählt der Zeitpunkt des Abschlusses.
Eine Krankenversicherung gibt es für Pferde nicht. Die BarmeniaGothaer bietet für Pferde die OP-Versicherung und die Haftpflicht an – eine umfassende Krankenversicherung wie für Hunde und Katzen gehört nicht dazu. Tierarztkosten ohne Operation übernimmt die OP-Versicherung nicht.

Unsicher, was zu Ihrem Pferd passt? Christian Berlin berät Sie persönlich – Montag bis Samstag, 10 bis 19 Uhr.
Häufige Fragen
Brauche ich beide Versicherungen?
Sie sichern unterschiedliche Risiken ab: Die OP-Versicherung trägt Kosten für Ihr eigenes Pferd, die Haftpflicht deckt Forderungen anderer gegen Sie. Keine ersetzt die andere.
Die BarmeniaGothaer weist darauf hin, dass für Pferde – anders als für Hunde – keine Versicherungspflicht besteht. Ob Sie eine, beide oder keine abschließen, entscheiden Sie selbst.
Bis zu welchem Alter kann ich mein Pferd versichern?
Für die OP-Versicherung gilt: von Geburt an bis einschließlich 19 Jahre, unabhängig von der Rasse. Fohlen sind ausdrücklich eingeschlossen. Für die Haftpflicht nennt die BarmeniaGothaer keine Altersgrenze des Pferdes.
Ist meine Reitbeteiligung mitversichert?
In der Pferdehaftpflicht ja – ebenso berechtigte Reiter. Bei einer Reitbeteiligung sind sogar Ansprüche mitversichert, die die Reitbeteiligung selbst gegen Sie als Eigentümer stellt. Die OP-Versicherung hängt nicht vom Reiter ab, sondern vom versicherten Pferd.
Mein Pferd hat bereits eine Erkrankung – kann ich es trotzdem versichern?
Ja, aber Krankheiten und Unfälle, die Ihnen bei der Antragstellung bekannt sind, bleiben dauerhaft vom Schutz der OP-Versicherung ausgeschlossen. Für alles, was Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht kannten, gilt der Schutz nach Ablauf der Wartezeit. Je früher Sie sich absichern, desto weniger bleibt ausgeschlossen.